Nicht immer hinterlässt der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung im einwandfreien Zustand. Bei einer Beschädigung der Mietsache muss der Vermieter dann keine Frist setzen und kann umgehend kassieren, wie der BGH urteilt.
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Nicht immer hinterlässt der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung im einwandfreien Zustand. Bei einer Beschädigung der Mietsache muss der Vermieter dann keine Frist setzen und kann umgehend kassieren, wie der BGH urteilt.
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