Haftungsrisiko Bauabzugssteuer: Ohne Freistellung haftet der Auftraggeber

Erhält ein Unternehmer eine Rechnung, in der Bauleistungen abgerechnet werden, sollten sämtliche Alarmsirenen losgehen. Denn grundsätzlich muss der Auftraggeber 15 Prozent einbehalten und ans Finanzamt abführen.

 

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