Absage an Bestellerprinzip: Wer ab Dezember den Makler bezahlen muss

Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. So ist es bislang im Mietrecht, die Regel soll ab dem 23. Dezember aber auch beim Kauf vom Immobilien gelten. Was heißt das konkret?

 

Lesen Sie weiter:

 

www.n-tv.de