Bis 2025 muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell oder Landesgesetz. Bayern geht wie angekündigt den Sonderweg mit seinem "reinen" Flächen-Modell. Der Gesetzentwurf wurde jetzt vom Kabinett beschlossen. Eine Grundsteuer C wird es wohl nicht geben.
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